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Wehren Sie sich gegen staatliche Schnüffelei! (05.05.2015)
Sollten Sie ob der vielen Presse zu Edward Snowden schon abgestumpft sein, lesen Sie diesen Beitrag trotzdem! Es geht um Ihre Zukunft und die Ihrer Nachkommen. Lassen Sie sich nicht für dumm abspeichern!

Die Bezeichnungen sollen Sie verwirren: Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, Mindestspeicherdauer, digitale Spurensicherung oder Vorratsdatenspeicherung meinen alle dasselbe, nämlich die verdachtsunabhängige (vollkommen grundlose) sowie flächendeckende Sammlung und Überwachung von persönlichen und sensiblen Kommunikationsdaten. Kurz gesagt: Staatliche Schnüffelei zur Kontrolle der Bürger mit maximal machbaren Mitteln.


Nach dem Willen der grossen Koalition soll der Gesetzesentwurf zur neuen Vorratsdatenspeicherung unter dem Namen "Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" bis zum Sommer 2015 verabschiedet werden. Das Wortspiel ist eine sprachliche Verrenkung, um das Ganze irgendwie nach Rechtsstaat aussehen zu lassen, was es mitnichten ist.
Halten wir einmal Bisheriges fest:
  • Am 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig und nichtig erklärt, weil es gegen die Grundrechte verstösst!

  • Am 08.04.2014 hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig und nichtig erklärt! Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und der Zugriff darauf ohne das Wissen der Betroffenen sei dazu geeignet, ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen, so begründeten die Richter u.a. ihre Entscheidung.

  • Das Grundgesetz wurde in dem Wissen geschaffen, dass die Exekutive prinzipiell übergriffig ist und immer versuchen wird, ihre Bürger zu überwachen. Es soll die Bürger genau davor schützen und den Staat im Zaum halten. Sehr viele Gerichte haben vor dem Hintergrund der sich ausweitenden Überwachungsmethoden immer wieder daran erinnert. Eine Überwachung im nationalen Alleingang (CDU und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart) trotzdem ausweiten zu wollen ist schlicht ignorant gegenüber unserer Verfassung, der Entscheidung des EuGH und Verfassungsgerichts.

  • Die gekippte Version 1.0 der Vorratsdatenspeicherung hat nachweislich keinen Nutzen erbracht, d.h. KEINE EINZIGE STRAFTAT verhindert oder aufgeklärt.

Die neue Vorratsdatenspeicherung will nun eine generelle Speicherung von folgenden Daten:

WER hat WANN mit WEM über WELCHEN ANSCHLUSS und mit WELCHEM GERÄT kommuniziert. Darüberhinaus WER mit WELCHER IP-ADRESSE sich WANN im Internet befand und WELCHE Seiten aufgerufen hat. Diese Daten sollen ZEHN WOCHEN aufbewahrt werden. Vier Wochen lang soll ferner gespeichert werden, WO sich mobile Anrufer befanden (sog. Funkzellendaten).

Zu welchem Zwecke:

Zum Zwecke der Strafverfolgung wird jeder Bürger erst einmal als Verdächtiger behandelt. Der Staat will quasi bereits vor Begehung der Straftat, vor dem Täter am Tatort sein.

Für die Offenlegung der gespeicherten Daten soll es eine richterliche Hürde geben. Zitat Bundesjustizministerium: "Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen."


Der umfangreiche Straftatenkatalog kann in den Leitlinien auf Seite 10 bis 12 nachgelesen werden.

Wie schnell ein Richter die Genehmigung zur Einsicht bzw. zum Abruf von Verkehrsdaten u.U. ungerechtfertigt und rechtswidrig erteilt, wurde im Fall RedTube bekannt. Zudem gibt es eine "geheime" (nicht öffentliche) Nebenabrede, die besagt, dass für eine Bestandsauskunft kein Richtervorbehalt notwendig sein soll - ergo für den Grossteil der gespeicherten Daten! Einem korrupten Polizeibeamten ist es so ein leichtes, an persönliche Daten jeden Bürgers heranzukommen, sei es für eigene oder für Zwecke Dritter. Sieht so Rechtsstaatlichkeit aus?

Wie sicher werden die Daten "gelagert":


Vor dem Hintergrund illegal hackender Geheimdienste scheint eine Datensicherheit keinesfalls gewährleistet zu sein. Es ist sogar zu vermuten, dass diese Daten von der Bundesregierung an entsprechende Geheimdienste freiwillig weitergeleitet werden (siehe aktuelle BND-Affäre, für die unsere Bundeskanzlerin die volle Verwantwortung zu tragen hat).

Ferner sind eklatante Ermittlungspannen zu erwarten, wie uns u.a. die NSU-Affäre gezeigt hat (Stichwort Wattestäbchen, verschwundene Akten, dubiose V-Männer, plötzlich verstorbene Zeugen...), d.h. ein vertrauensvoller Umgang mit den gespeicherten Daten seitens der - völlig aus dem Ruder gelaufenen - Ermittlungsbehörden scheint doch eher ein Wunschdenken der Politik zu sein.

Die Daten werden auch begehrenswertes Ziel von Kriminellen sein. Das Vertrauen in die staatliche Sicherheit lässt zu wünschen übrig, denn wer seine eigenen Daten nicht zuverlässig gegen Dritte schützen kann, ist wohl kaum geeignet die von anderen zu sichern.


Neben der Gewährleistung von Datensicherheit fordert das Bundesverfassungsgericht u.a. auch die Schaffung von Informationspflichten bei Datenschutzverletzungen, die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung und eine Stärkung der Ausgleichsansprüche für immaterielle Schäden. Justizminister Maas schweigt beharrlich zu diesen Punkten, betont aber gleichzeitig, man habe sich alle Mühe gegeben, sich an den höchstrichterlichen Urteilen zu orientieren, als sei dies ein Feature der neuen Leitlinien.

AM SICHERSTEN SIND DIE DATEN, DIE ERST GAR NICHT GESPEICHERT BZW. ERHOBEN WERDEN!

Wie effektiv wäre eine Vorratsdatenspeicherung:

Auf den Punkt gebracht: nutzlos. Z.B. verfügt Frankreich trotz des EuGH-Urteils über eine Vorratsdatenspeicherung, die im Falle von "Charlie Hebdo" nicht zielführend war. Selbst die Polizeibehörden mussten die Nutzlosigkeit solcher Massnahmen eingestehen. Ein transparenter und empirischer Beweis für die Effektivität einer Vorratsdatenspeicherung konnte bisher NICHT erbracht werden. Vielmehr gibt es zig Studien, die das Gegenteil belegen - so z.B. die Studie des Max-Planck-Instituts, die ausgerechnet im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt wurde.

Die Sinnlosigkeit und Absurdität einer Vorratsdatenspeicherung wird mit diesem Vergleich vielleicht klarer: Zum Schutz vor Diebstahl könnte der Staat auch gleich alle Wertgegenstände der Bürger konfiszieren.


tl;dr - Fazit:

Ein Überwachungsstaat mit kriegsähnlichen Ausnahmegesetzen führt doch gerade zur Beseitigung der Freiheiten, die man eigentlich verteidigen wollte. Die Vorratsdatenspeicherung wirkt NICHT gegen Terrorismus (Kriminelle können sich der geplanten Überwachung sehr leicht entziehen*), ist aber ein grosser Schritt auf dem Weg in eine Kontrollgesellschaft! Ist ein solches Instrument erst einmal geschaffen, geht es in Zukunft nur noch um die Ausweitung desselbigen.

*sehen Sie hierzu u.a. unsere Beiträge:
- Steganographie in der Nachrichtenübermittlung
- Bundestrojaner: Angriffsszenarien und Schutzmassnahmen
- Tutorial zur Verschlüsselung mit TrueCrypt

Wehren Sie sich deshalb - wenigstens der Kinder zuliebe, die in diese Gesellschaft hineinwachsen - gegen eine verfassungswidrige Überwachung, um unsere Demokratie zu erhalten! Bitten Sie Ihre Abgeordneten im Bundestag, sich gegen eine Vorratsdatenspeicherung auszusprechen und dagegen zu stimmen. Unterschreiben Sie den Appell gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung.

Last but not least @Befürworter der VDS:

BITTE verschonen Sie Ihre Gesprächspartner mit dem Argument "Ich habe nichts zu verbergen". Bloody Bullshit: Sie haben etwas zu verbergen, Ihre Privatsphäre! Warum schliessen Sie sonst Haus, Briefkasten und Auto ab, warum hat Ihre EC-Karte eine PIN, warum lassen Sie nachts die Rollläden herunter, warum haben Sie Passwörter vergeben...? Gestalten Sie Ihr Leben als VDS-Befürworter bitte konsequent volltransparent!



Siehe auch unseren Beitrag vom 05.06.2014 zum ersten Jahrestag der Snowden-Enthüllungen.

Update 27.05.2015:
Deutschlands ehemaliger oberster Datenschützer Peter Schaar warnt vor einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung und übt heftige Kritik an dem Vorhaben, siehe seine ausführliche Stellungnahme über die EAID (Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz).

Kommentare (7) zu diesem BLOG-Eintrag
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