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Verschlüsselung von Daten(trägern) mit TrueCrypt/äquivalent zu VeraCrypt
                              
“PRIVACY IS NOT A CRIME”

10. Deinstallation von TrueCrypt/VeraCrypt

Das Programm kann unter Systemsteuerung/Software (Windows 7 und Vista: Systemsteuerung/Programme und Funktionen) entfernt werden. Die Deinstallation löscht selbstverständlich keine bereits erstellten TrueCrypt-Volume (Containerdateien) oder verschlüsselten Datenträger. Um verschlüsselte Containerdateien oder vollverschlüsselte Datenträger wieder einbinden/mounten zu können, müssen Sie TrueCrypt entweder wieder installieren oder im Traveller Disk Mode betreiben. Auch für die Entschlüsselung von Systempartitionen muss das Programm wieder installiert werden.

Bevor Sie TrueCrypt deinstallieren und evtl. vorhandene TrueCrypt-Volumes löschen sowie nicht mehr beabsichtigen TrueCrypt weiter zu nutzen, sollten Sie sicher sein, dass Sie alle wichtigen Daten aus den Containern oder vollverschlüsselten Laufwerken in ein normales Verzeichnis kopiert und somit entschlüsselt haben.

Vollverschlüsselte Betriebssysteme müssen zuvor dauerhaft entschlüsselt werden (siehe Menü --> System) !



11. Backup von Volumes und vollverschlüsselten Partionen/Laufwerken

Verschlüsselte Volumes können verschoben (im nicht gemounteten Zustand) oder kopiert werden wie gewöhnliche Dateien. Einer Sicherung steht nichts im Wege.

Vollverschlüsselte Laufwerke/Partitionen können ebenfalls über Drittsoftware* (z.B. Macrium Reflect) gesichert und wiederhergestellt werden. Es sind jedoch einige Punkte zu beachten.

11.1. Wird eine laufwerkverschlüsselte Partition auf ein drittes Medium (z.B. NAS) im laufenden OS-Betrieb gesichert, ist das Backup nicht von der Verschlüsselung berührt (also unverschlüsselt), weil das Laufwerk zu diesem Zeitpunkt entsperrt war. Hier sollte man den Backupschutz und die AES-Verschlüsselung der Sicherungssoftware verwenden, um die Sicherung vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Stellt man eine verschlüsselte Partition (z.B. Systempartition) per Bootmedium (Rettungs-CD/DVD oder -USB-Stick) wieder her, ist das System nach Wiederherstellung unverschlüsselt vorhanden, d.h. dann muss man die Verschlüsselung erneut anwerfen, um die (System-)Partition wieder zu verschlüsseln.

11.2. Wenn man eine laufwerkverschlüsselte Partition im laufenden OS-Betrieb auf eine weitere vollverschlüsselte Partition sichert (z.B. weitere intern verbaute Festplatte), wäre eine Wiederherstellung per Bootmedium nur möglich, wenn die Partition, welche die Sicherung enthält, zuvor entsperrt/entschlüsselt wurde. Im laufenden Betrieb hingegen, kann die Wiederherstellung ohne Probleme erfolgen, sofern natürlich keine Systempartition wiederhergestellt wird (hier wäre ein Bootmedium erforderlich).

Die Backups selbst sollten deshalb auf keinem vollverschlüsselten Ziel-Medium gespeichert werden! Denn dann wird die Wiederherstellung über das Rettungsmedium knifflig, weil das Quelllaufwerk, welches die Sicherung enthält, zuvor entsperrt werden müsste. Es bietet sich vielmehr an, das Backup per AES-Verschlüsselung mit Passwort zu schützen (bieten gute Backup-Programme an), um es dennoch sicher auf einem nicht vollverschlüsselten Medium speichern zu können und vor dem Zugriff durch Dritte nachhaltig zu schützen.

11.3 Sichert man eine laufwerksverschlüsselte Partition über ein Bootmedium (Rettungs-CD/DVD oder -USB-Stick) wird ein Sektor-für-Sektor Backup angelegt (d.h. exakt gleiche Grösse wie die gesicherte Partition), da die Backupsoftware aufgrund der Verschlüsselung (gesperrtes Laufwerk) nur eine voll belegte Partition erkennt (deshalb sind hier auch keine differentiellen oder inkrementellen Backups möglich, sondern nur Vollbackups). Das Betriebssystem wird nach der Wiederherstellung wie bisher vollverschlüsselt sein.

*Die Backupsoftware Acronis empfehlen wir nicht mehr, um nicht zu sagen, wir warnen davor! Sehen Sie diesen Beitrag inkl. der Kommentare dazu.





12. Verwendungsmöglichkeit im Hinblick auf die heimliche Onlinedurchsuchung (Bundestrojaner)

Im Hinblick auf den Bundestrojaner bietet sich die Verwendung von TrueCrypt auf einem Offline-Rechner an, d.h. einem Computer, der nicht mit der Aussenwelt verbunden ist (auch nicht mit seinem lokalen Netz: LAN), sondern  neue (sensiblen) Daten grundsätzlich verschlüsselt und vielfach geprüft (Hashes) über einen USB-Stick, externe Festplatte oder anderweitiges externes Medium empfängt. Ein zweiter, mit dem Internet verbundener, Rechner sollte sensible Daten ebenfalls verschlüsselt (z.B. per eMail-Verschlüsselung) und nur von vertrauenden Quellen von aussen empfangen, die erst, nach intensiver Prüfung (Hash), auf das externe Medium, zur Übertragung auf den Offline-Rechner, exportiert werden. Erst auf dem sicheren Offline-Rechner werden die Daten dann mittels TrueCrypt on-the-fly entschlüsselt und weiter verwendet. Somit könnte der, zur Übertragung von Daten dienende, Rechner durchaus über das Internet infiltriert worden sein aber dem Angreifer würde es nichts nützen, weil die Daten verschlüsselt durchgereicht werden und er keine Möglichkeit hat, auf den Offline-Rechner zuzugreifen (weil isoliert).
Sprich zum Offline-Rechner müsste eine heimliche (händische) Vor-Ort-Installation der Remote-Forensic-Software (RFS=Bundestrojaner) erfolgen, was wiederum mit einer zusätzlichen Vollverschlüsselung des Systempartition einfach zu verhindern wäre.

Haben Sie nur EINEN Rechner zur Verfügung, bietet sich der Einsatz eines zusätzlich versteckten Systems oder virtuellen Maschine an.

Sehen Sie auch unseren Beitrag “Bundestrojaner: Angriffszenarien und Schutzmassnahmen”.

So oder so ähnlich werden wohl auch Terroristen - in Verbindung mit Steganograpie und/oder eMail-Verschlüsselung, vorgehen und sich vor staatlichem Zugriff schützen, weshalb eine heimliche Online-Durchsuchung nur den unbedarften Anwender trifft und somit am vorgegeben Ziel der Terrorismusbekämpfung vorbeischiesst.


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